Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Seminare und Lehrgänge der Firma Feuerkompetenz
Präambel
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter Feuerkompetenz, Inhaber: [Name], mit Sitz in [Ort], und den jeweiligen Auftraggebern bzw. Teilnehmer:innen an Seminaren, Lehrgängen oder Weiterbildungsveranstaltungen (nachfolgend „Seminar(e)“ genannt). Sie bilden die Grundlage für die Durchführung sämtlicher Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Verträge über die Teilnahme an Seminaren, Ausbildungen und Fortbildungen, die durch Feuerkompetenz angeboten und durchgeführt werden.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch Feuerkompetenz ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten auch dann, wenn Feuerkompetenz in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Teilnehmers die Leistung vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
(1) Die erste Kontaktaufnahme zur Anfrage eines Seminars erfolgt in der Regel formlos über das Kontaktformular auf der Website www.feuerkompetenz.de oder telefonisch.
(2) Diese erste Kontaktaufnahme stellt ausdrücklich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
(3) Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt ausschließlich durch eine schriftliche Anmeldung per E-Mail sowie die schriftliche Anmeldebestätigung seitens Feuerkompetenz zustande.
(4) Der Vertragspartner versichert mit seiner Anmeldung, dass die gemeldeten Teilnehmer die nötigen Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllen. Die Anmeldung gilt für sämtliche angegebenen Teilnehmer verbindlich.
§ 3 Leistungsbeschreibung und Pflichten von Feuerkompetenz
(1) Feuerkompetenz verpflichtet sich zur sach- und fachgerechten Durchführung der angebotenen Seminare nach dem zum Zeitpunkt der Leistungsausführung allgemein anerkannten Stand der Technik und Methodik im Feuerwehr- und Ausbildungswesen.
(2) Die Schulungsinhalte und -methoden sowie die eingesetzten Ausbilder:innen unterliegen der Auswahl durch Feuerkompetenz. Ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrperson besteht nicht.
(3) Die Durchführung erfolgt regelmäßig am Standort der auftraggebenden Feuerwehr oder einem von ihr benannten Ausbildungsort.
(4) Die zur Durchführung der praktischen Ausbildung erforderliche persönliche Schutzausrüstung wird durch den Standort oder durch Feuerkompetenz bereitgestellt. Es besteht keine Pflicht zur Mitführung eigener Schutzausrüstung durch die Teilnehmenden.
§ 4 Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Teilnahmegebühren richtet sich nach der jeweils schriftlich bestätigten Seminarbuchung.
(2) Die Abrechnung erfolgt nach vollständiger Durchführung des Seminars.
(3) Die Zahlungsfrist beträgt 14 Kalendertage ab Rechnungsdatum. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem in der Rechnung angegebenen Geschäftskonto von Feuerkompetenz.
(4) Bei Zahlungsverzug behält sich Feuerkompetenz das Recht vor, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren geltend zu machen.
§ 5 Rücktritt durch den Auftraggeber / die entsendende Organisation
(1) Ein kostenfreier Rücktritt von der verbindlichen Anmeldung ist bis spätestens 14 Kalendertage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn schriftlich möglich.
(2) Bei Rücktritt im Zeitraum von 13 bis einschließlich 3 Kalendertage vor Seminarbeginn wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % der vereinbarten Seminargebühr fällig.
(3) Bei einem Rücktritt ab dem zweiten Tag vor Seminarbeginn oder bei unangekündigtem Nichterscheinen wird die volle Seminargebühr berechnet.
(4) Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei Feuerkompetenz in Textform (§ 126b BGB).
§ 6 Rücktritt und Absage durch Feuerkompetenz
(1) Feuerkompetenz behält sich das Recht vor, Seminare aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor bei:
a) Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl,
b) plötzlicher Erkrankung der Lehrperson,
c) höherer Gewalt oder
d) unvorhergesehenen behördlichen Anordnungen.
(2) In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung; etwaig bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.
(3) Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen entgangener Leistungen, Verdienstausfall oder Reise-/Übernachtungskosten, sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Feuerkompetenz vorliegt.
§ 7 Haftung
(1) Die Teilnahme an den Seminaren erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
(2) Für Schäden jeglicher Art, insbesondere an Gesundheit, Eigentum oder Vermögen der Teilnehmenden, haftet Feuerkompetenz nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(3) Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Eine Haftung für mitgebrachte persönliche Gegenstände, Ausrüstung oder Bekleidung wird nicht übernommen.
(5) Für etwaige Verletzungen, die auf eine Nichtbeachtung von Sicherheitsanweisungen oder grob unsachgemäßes Verhalten der Teilnehmer:innen zurückzuführen sind, übernimmt Feuerkompetenz keine Verantwortung.
§ 8 Urheberrecht und Schutzrechte
(1) Alle im Rahmen der Seminare zur Verfügung gestellten Materialien, Präsentationen, Schulungskonzepte, Checklisten und sonstige Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Jegliche Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte – auch auszugsweise – ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Feuerkompetenz zulässig.
(3) Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen während der Veranstaltungen sind nur nach ausdrücklicher Zustimmung gestattet.
§ 9 Datenschutz
(1) Feuerkompetenz erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich zur Organisation, Durchführung und Abrechnung der Seminare gemäß den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung oder eine ausdrückliche Einwilligung liegt vor.
(3) Weitere Informationen zum Datenschutz befinden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website von Feuerkompetenz.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von Feuerkompetenz, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.